Familien- und Erbrecht sind Rechtsgebiete, mit dem jeder Einzelne in seinem Leben irgendwann einmal in Berührung. Die gesetzlichen Vorschriften sind vielschichtig und die persönliche Betroffenheit des Einzelnen ist oftmals so stark, dass ohne anwaltliche Hilfe kaum Regelungen getroffen werden können.
Wir sind im Familien- und Erbrecht insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Überprüfung und Erstellung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhalt: Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegenüber Ehepartnern, Lebenspartnern sowie Kindern, Volljähriger- und Eltern
- Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung auch nicht verheirateter Eltern (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Personen- und Vermögenssorge)
- Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnansprüche, Haftentlassung bei Bankkrediten, Gesamtschuldnerausgleich)
- Eherecht und eheliches Güterrecht, insbesondere Nutzung der Ehewohnung bei Getrenntleben und nach der Scheidung, Gewaltschutzangelegenheiten, Hausratsteilung und Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich (Rentenansprüche und die Aufteilung ihrer Anwartschaften)
- Sonderprobleme wie versicherungsrechtliche Sachverhalte bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen
- Errichtung von Verfügungen von Todes wegen und unter Lebenden (Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsvereinbarungen)
- Hilfe im Erbscheinsverfahren+
- Anspruchsdurchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen, Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Unternehmensnachfolge (Sicherung der Altersvorsorge, Vermeidung unnötiger Liquiditätsbelastungen)